AGB
 

Allgemeine Bedingungen und Voraussetzungen

§ 1 Allgemeines

1. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten für weitere Mailingaktionen bezüglich Veranstaltungen und Neuigkeiten des NullSaftNetz e.V. gespeichert und verwendet werden dürfen. Diese Einverständniss kann jederzeit per Mail an info@nullsaftnetz.de widerrufen werden.

2. Die Veranstaltung ist eine öffentliche Veranstaltung. Zutritt hierzu erhalten nur eingetragene Teilnehmer und Besucher.

3. Für alle Teilnehmer und Besucher gelten die genannten Bedingungen und Voraussetzungen.

4. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerks zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.

5. Die Veranstaltung beginnt am Freitag, 10.10.2008, 17:00 Uhr und endet am Sonntag, 12.10.2007, 14:00 Uhr.

6. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär 32,00 €. Bei Zahlung bis einschließlich 29. Juni 2008 wird ein Frühbucherrabatt von 3,00 € gewährt und der Teilnahmebetrag somit auf 29,00 € reduziert.

7. Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer auf das nachstehende Konto zu überweisen. Als Verwendungszweck muss in ersten Zeile der Nickname und in der zweiten Zeile der Nachname und der Vorname getrennt durch ein Komma eingetragen werden. Falsch ausgefüllte Überweisungen werden nicht berücksichtigt.

Eigentümer: NullSaftNetz e.V.
Kreditinstitut: Sparkasse Paderborn
Kontonummer: 5008818
Bankleitzahl: 47250101

8. Die Teilnehmer haben das notwendige Zubehör, wie Rechner, Peripherie und Software, selbst zu stellen. Dazu gehören auch Netzwerkkabel (min. 10m) und Kopfhörer.

9. Das Netzwerk in Form von Servern, Switches, etc. und das Stromnetz wird vom Veranstalter gestellt und betreut. Jedem Teilnehmer steht ein Netzwerkport zur Verfügung an den ausschließlich ein Computer angeschlossen werden darf. Die Verwendung von eigenen Hubs, Switches, etc. ist untersagt.

10. Jeder Teilnehmer kann im Vorfeld der Veranstaltung einen Sitzplatz reservieren. Ein Anspruch auf den reservierten Sitzplatz besteht jedoch nicht.

11. Die Verantwortung für den korrekten Betrieb der mitgebrachten Computer liegt bei den Teilnehmern.

12. Es ist verboten andere Geräte als Computer und Monitore an das Stromnetz anzuschließen. Das verwenden von beispielsweise Mikrowellen, Kühlschränken, Sandwichttoastern, Bügeleisen, Heizlüftern, Zapfanlagen, etc. führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

13. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Dazu zählen unter anderem Gesundheits-, Personen- und Sachschäden, aber auch der Verlust von Daten sowie juristische Schäden durch Nichteinhaltung von Urheberrechtsgesetzen.

14. Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist pfleglich zu behandeln, dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen.

15. Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für Schäden am Veranstaltungsgebäude, Inventar, Hardware oder Gegenständen der Veranstalter, Sponsoren, Hallenvermieter, Aussteller und anderer Teilnehmer.

16. Die Anmeldung wird nach Zahlungseingang bearbeitet, d.h. die ersten 500 zahlenden Gäste und nur die haben einen Platz sicher und erhalten Zutritt zum Veranstaltungsort, unabhängig von der Position in der Teilnehmerliste und des Datums der Anmeldung.

17. Der Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Es wird der Teilnahmebetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 1,00 € zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach dem 25.9.2008, 23:59 Uhr besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

18. Der Veranstalter kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt gefährdet ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht nicht.

19. Zum Schutz der eigenen Gesundheit ist der Teilnehmern gehalten regelmäßige Pausen einzulegen, die Aufnahme von Nahrungsmitteln und Getränken nicht zu vernachlässigen sowie auf seine Gesundheit zu achten. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung und/oder Haftung für auftretende Gesundheitsschäden. Dem Veranstalter entstandene Kosten bei Nichteinhaltung werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

20. Die beim Einlaß ausgegebenen Hardwareaufkleber sind bei Nichtnutzung zurückzugeben, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Missbrauch der Hardwareaufkleber wird je nach Schwere des Vergehens Strafanzeige gestellt. Sollte sich kostenlos Zugang zur Veranstaltung verschafft werden, werden wir neben dem vollen Eintrittspreis eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro einfordern und Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 2 Voraussetzungen

1. Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist eine korrekte Anmeldung und eine fristgerechte und korrekte Bezahlung der Teilnahmegebühr.

2. Der Teilnehmer muss zum Beginn der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sein.

3. Jeder Teilnehmer muss sich bei Einlass zur Veranstaltung durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Kopien, auch beglaubigt, werden nicht anerkannt. Kann ein Teilnehmer seine Volljährigkeit nicht durch eines der genannten amtlichen Ausweisdokumente nachweisen wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht nicht.

§ 3 Bedingungen während und nach der Veranstaltung

1. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstossen.

3. Das Rauchen ist nur in den als Raucherzonen gekennzeichneten Bereichen gestattet. Rauchen am Platz ist untersagt, bei erstmaliger Zuwiederhandlung werden die Zigaretten eingezogen. Weitere zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, bei übertriebenem Alkoholgenuss eines oder mehrerer Teilnehmer entsprechend einzuschreiten und diese der Veranstaltung zu verweisen. Drogenkonsum ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

4. Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und ähnlichen Geräten ist verboten, lediglich die Verwendung von Kopfhörern ist genehmigt.

5. Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk stört, wird umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen.

6. Die Teilnehmer sind in eigenem Interesse dazu verpflichtet die Turniere innerhalb des vorgegebenen Zeitplans durchzuführen. Teilnehmer, welche eine Verzögerung verursachen können von den Turnieren ausgeschlossen werden.

7. Der Veranstalter hat das alleinige Hausrecht. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor einzelne Personen von der Veranstaltungen auszuschließen.

8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet. Dies gilt auch für Diebstähle, Gesundheitsschäden, etc.

9. Es werden vom Veranstalter keine Schäden an der Hardware des Teilnehmers übernommen, insbesondere betrifft dies Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Modifikationen an der Hardware, fehlerhafte Montage oder unsachgemäße Handhabung und den unsachgemäßen Anschluss der Hardware an das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Netzwerk oder Stromnetz entstehen. Dies betrifft nicht nur Schäden, welche mittelbar vom Teilnehmer herbeigeführt wurden sondern auch solche, welche auf andere Teilnehmer zurückzuführen sind.

10. Der Veranstalter haftet nicht für von den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Inhalte. Dies betrifft unter anderem strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte. Der Veranstalter behält es sich vor Teilnehmer, welche Inhalte dieser Art zur Verfügung stellen von der Veranstaltung auszuschließen und strafrechtliche Schritte einzuleiten.

11. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass alle von ihm an das Netzwerk und Stromnetz angeschlossenen Geräte einwandfrei funktionieren. Bei durch den Teilnehmer verursachten Störungen des Ablaufs der Veranstaltung oder entstehenden Schäden haftet der Teilnehmer unmittelbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer welche den Ablauf der Veranstaltung stören oder Schäden verursachen von der Veranstaltung auszuschließen.

12. Der Teilnehmer verpflichtet sich alle mitgebrachten Softwareprodukte lizenziert zu haben. Die strafrechtlichen Konsequenzen welche aus der Nutzung nicht lizenzierter Software entstehen hat der Teilnehmer zu tragen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.

13. Der Teilnehmer verpflichtet sich keine strafrechtlich relevanten, urheberrechtlich geschützten sowie sittenwidrigen Inhalte zur Verfügung zu stellen oder zu veröffentlichen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung. Der Veranstalter wird Verstöße gegen geltendes Recht zur Anzeige bringen.

14. Jeder Teilnehmer ist dafür Verantwortlich, dass keine Viren, Trojaner, Würmer, etc. auf andere Computer übertragen werden können. Es wird erwartet, dass jeder Teilnehmer einen Virenscanner mit aktueller Virendefinition einsetzt. Der Verursacher von Verbreitungen derartiger "böswilliger" Programme, egal ob mutwillig oder nicht, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen und in Haftung genommen werden.

15. Jeder Teilnehmer haftet selbst für die von ihm mitgebrachten Gegenstände. Dies betrifft auch den banalen Diebstahl. Der Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.

16. Im Falle einer mutwilligen Beschädigung im Bereich der Veranstaltung haftet der Teilnehmer. Dies betrifft unter anderem die Halle, das Inventar, Gegenstände des Hallenvermieters, des Veranstalters, der Sponsoren sowie Gegenstände anderer Teilnehmer. Der Verursacher haftet uneingeschränkt und in voller Höhe.

17. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeglicher Besitz und Einsatz nicht lizenzierter Software sowie der Besitz illegaler Daten verboten ist. Für die Nutzung und den Besitz altersbeschränkter Daten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

18. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich den zur Verfügung gestellten Sitzplatz aufgeräumt zu verlassen.

19. Sollte ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 4 Schlussbestimmungen

1. Mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes, spätestens jedoch bei Betreten der Veranstaltung, erkennt der Teilnehmer die obigen Bedingungen an.

2. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige, separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

3. Sollte ein Artikel dieser Teilnahmebedingungen ungültig oder ersetz werden, so sind die übrigen Artikel nicht davon betroffen.
 
 
  NSN v10.0
 
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